Freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe

Die Alltagsassistenz (§ 76 SGB IX)

Individuelle Unterstützung für Menschen mit Beeinträchtigungen auf dem Weg zur Selbstständigkeit

Die Alltagsassistenz (§ 76 SGB IX)

Individuelle Unterstützung für Menschen mit Beeinträchtigungen auf dem Weg zur Selbstständigkeit

Unser Ziel als Assistenzdienst ist es, Menschen mit Beeinträchtigungen ein selbstständiges und unabhängiges Leben zu ermöglichen. Durch persönliche Assistenz fördern wir die Umsetzung eines selbstbestimmten Lebens, unterstützt von qualifizierten Assistentinnen und Assistenten.

Selbstbestimmt leben – Ihre Entscheidungen stehen im Mittelpunkt

Dank unserer Unterstützung haben Sie die Möglichkeit, eigenverantwortlicher in Ihrem eigenen Zuhause zu leben. Sie bestimmen selbst, was Sie wann, wie, wo und mit wem tun möchten.

Unser Ansatz

Wir legen großen Wert auf eine ressourcenorientierte und wertschätzende Zusammenarbeit mit unseren Klient:innen. Gemeinsam erarbeiten wir individuelle Unterstützungspläne, die auf Ihren persönlichen Zielen und Bedürfnissen basieren. Dabei stehen Schutz, Stabilität und Verlässlichkeit im Mittelpunkt unserer Arbeit.

Für wen ist unser Angebot?

Unser Angebot richtet sich an volljährige Menschen mit seelischen, körperlichen oder geistigen Erkrankungen sowie Sinneseinschränkungen, die gemäß § 2 Abs. 1 SGB IX eine wesentliche Behinderung haben oder davon bedroht sind. Diese Personen benötigen mittel- oder langfristig Unterstützung bei der eigenständigen Lebensführung und -gestaltung.

Unsere Unterstützung im Alltag

Wir begleiten Sie in Ihrem Alltag und bieten pflegerische sowie Betreuungsdienste an. Gemeinsam gestalten wir Ihre Freizeit. Unser Ohr und unser Herz sind offen für Ihre Wünsche und Sorgen.

Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht:

– Die Schaffung stabiler Beziehungen und das Erleben eines sicheren, verlässlichen Rahmens in der Assistenz.

– Die Gestaltung einer Lern- und Lebenssituation mit klaren, nachvollziehbaren Strukturen und individueller Flexibilität.

Was uns wichtig ist:

– Ihre Teilhabe und Freude am sozialen Leben zu erhöhen und zu sichern.

– Die Erreichung von Selbstakzeptanz und Selbstwirksamkeit durch positive Erlebnisse im Alltag.

– Das Erleben von Autonomie, Eigenkompetenz und Zugehörigkeit.

– Eine gute Kooperation mit allen Beteiligten in der Hilfe.

Rechtsgrundlage

Die Assistenzleistung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Sozialgesetzbuches (SGB IX). Insbesondere stützt sich die Unterstützung auf die Vorschriften des § 76 SGB IX, die die Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft regeln. Diese Bestimmungen ermöglichen es, Menschen mit Behinderungen die notwendige Hilfe zukommen zu lassen, um ihre Selbstständigkeit und Teilhabe am Alltag zu fördern.

Mögliche Leistungen:

In verschiedenen Bereichen können Sie Unterstützung erhalten, wie zum Beispiel:

– Unterstützung in Bildungseinrichtungen

– Hilfe bei der Arbeitssuche und während der Bewerbungsphase

– Assistenz am Arbeitsplatz

– Unterstützung im Haushalt

– Pflegeleistungen

– Begleitung zu Freizeitaktivitäten und gesellschaftlicher Teilhabe

Kontaktieren Sie uns

Wenn Sie mehr über unsere Assistenzleistungen erfahren möchten oder Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen durch das Sozialamt benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir freuen uns darauf, Ihnen zu helfen!

Finanzierung der persönlichen Assistenz

Für Informationen zur Finanzierung der persönlichen Assistenz verweisen wir auf unsere FAQs.

FAQ – Sozialpädagogische Familienhilfe (§31 SGB VIII)

1. Wann ist eine Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) sinnvoll?

Eine Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ist sinnvoll, wenn Familien in ihrem Alltag auf Herausforderungen stoßen, die sie allein nur schwer bewältigen können. Dies können beispielsweise sein:

  • Erziehungsfragen und Konflikte: Wenn es in der Erziehung der Kinder oder im familiären Zusammenleben immer wieder zu Konflikten kommt.
  • Überforderung im Alltag: Wenn Eltern Schwierigkeiten haben, den Familienalltag zu organisieren oder mit Belastungen wie Stress, Krankheit oder finanziellen Problemen umzugehen.
  • Krisensituationen: In Zeiten besonderer Belastungen, wie Trennung, Scheidung, Trauer oder anderen kritischen Lebensereignissen.
  • Schulische oder soziale Schwierigkeiten der Kinder: Wenn Kinder Unterstützung benötigen, um schulische Herausforderungen zu bewältigen oder soziale Kompetenzen zu stärken.
  • Wunsch nach Veränderung: Wenn Familien gezielt daran arbeiten möchten, ihre Lebenssituation zu verbessern und neue Perspektiven zu entwickeln.

Die SPFH bietet individuelle Unterstützung und begleitet Familien dabei, Lösungen zu finden, ihre Stärken zu aktivieren und ein stabileres, harmonischeres Familienleben zu erreichen. Sie richtet sich an Familien, die bereit sind, aktiv an ihren Herausforderungen zu arbeiten und Hilfe anzunehmen.

2. Wie hilft eine Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) konkret?

Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) unterstützt Familien durch praktische, alltagsnahe und lösungsorientierte Maßnahmen. Dabei wird jede Hilfe individuell an die Bedürfnisse der Familie angepasst. Konkret kann die SPFH so helfen:

  • Unterstützung im Alltag: Die Fachkraft hilft bei der Organisation des Familienalltags, z. B. durch Tipps zur Haushaltsführung, Zeitmanagement oder Strukturierung von Aufgaben.
  • Erziehungsberatung: Eltern erhalten Unterstützung bei Erziehungsfragen, Konfliktlösungen und im Umgang mit Herausforderungen, wie z. B. Schulproblemen oder Verhaltensauffälligkeiten der Kinder.
  • Förderung der Eltern-Kind-Beziehung: Die SPFH hilft dabei, das gegenseitige Verständnis zwischen Eltern und Kindern zu stärken und eine positive Kommunikation zu fördern.
  • Begleitung in Krisensituationen: Bei Trennung, finanziellen Sorgen oder anderen Belastungen unterstützt die SPFH dabei, Lösungen zu finden und Stabilität zu schaffen.
  • Stärkung der Selbsthilfekräfte: Ziel ist es, die Ressourcen der Familie zu aktivieren, sodass sie zukünftige Herausforderungen eigenständig bewältigen kann.
  • Vermittlung und Vernetzung: Die Fachkraft hilft dabei, Kontakt zu weiteren Unterstützungsangeboten herzustellen, wie z. B. Beratungsstellen, Schulen oder therapeutischen Einrichtungen.

Durch regelmäßige Gespräche, Hausbesuche und praktische Hilfestellungen begleitet die SPFH Familien langfristig und nachhaltig, um positive Veränderungen herbeizuführen und ein stabiles Umfeld für alle Familienmitglieder zu schaffen.

3. Wie kann man eine Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) bekommen?

Eine Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) wird in der Regel über das Jugendamt beantragt, da sie eine Leistung der Kinder- und Jugendhilfe nach §31 SGB VIII ist. Der Ablauf sieht meist wie folgt aus:

  1. Kontaktaufnahme mit dem Jugendamt: Eltern oder Erziehungsberechtigte können sich direkt an das Jugendamt ihrer Stadt oder Gemeinde wenden. Oft kann auch eine Schule, Kita oder Beratungsstelle auf die Möglichkeit einer SPFH hinweisen.
  2. Klärung der Situation: In einem ersten Gespräch mit einer Fachkraft des Jugendamtes wird die familiäre Situation besprochen. Dabei wird geprüft, ob eine SPFH die passende Unterstützung darstellt.
  3. Hilfebedarfsermittlung: Im Rahmen der sogenannten Hilfeplanung wird gemeinsam mit der Familie der Unterstützungsbedarf festgestellt. Das Ziel ist, individuelle Hilfeziele zu entwickeln, die auf die Bedürfnisse der Familie zugeschnitten sind.
  4. Bewilligung der SPFH: Wenn das Jugendamt den Hilfebedarf anerkennt, wird eine SPFH bewilligt. Eine Fachkraft wird daraufhin der Familie zugewiesen.
  5. Beginn der Unterstützung: Die Fachkraft nimmt Kontakt zur Familie auf und startet mit der Unterstützung – flexibel und orientiert an den vereinbarten Zielen.

Wichtig: Die Kosten für die SPFH werden in der Regel vom Jugendamt übernommen. Familien müssen lediglich bereit sein, aktiv mitzuarbeiten und die Unterstützung anzunehmen. Sollten Sie unsicher sein, ob eine SPFH für Sie infrage kommt, können Sie sich auch unverbindlich an das Jugendamt oder eine Beratungsstelle wenden.

4. Wie lange dauert eine Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)?

Die Dauer einer Sozialpädagogischen Familienhilfe (SPFH) richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen und der Situation der Familie. Es gibt keine festgelegte Zeitspanne, da die Hilfe flexibel gestaltet wird. Typischerweise lässt sich die Dauer wie folgt beschreiben:

  • Kurzfristige Unterstützung: In manchen Fällen kann die SPFH bereits nach einigen Monaten erfolgreich beendet werden, z. B. wenn es um die Bewältigung einer akuten Krise oder klar definierter Probleme geht.
  • Mittelfristige Begleitung: Häufig erstreckt sich die SPFH über einen Zeitraum von 6 bis 12 Monaten, um nachhaltige Veränderungen im Familienalltag zu ermöglichen und Ziele zu erreichen.
  • Langfristige Unterstützung: Wenn komplexere Herausforderungen bestehen, wie langanhaltende Konflikte oder schwierige Lebensumstände, kann die Hilfe auch über mehrere Jahre andauern.

Die genaue Dauer wird im Rahmen der Hilfeplanung gemeinsam mit der Familie und dem Jugendamt festgelegt und regelmäßig überprüft. Dabei wird geprüft, ob die Ziele der Unterstützung erreicht sind oder ob eine Verlängerung erforderlich ist.

Ziel der SPFH ist es, die Familie so zu stärken, dass sie zukünftig selbstständig mit Herausforderungen umgehen kann. Die Unterstützung endet, sobald dies erreicht ist und keine weitere Hilfe mehr benötigt wird.

5. Wie kann ich Familienhelfer:in werden?

Um Familienhelfer:in zu werden, sind bestimmte fachliche Qualifikationen und persönliche Fähigkeiten notwendig, da die Arbeit anspruchsvoll und verantwortungsvoll ist. Hier sind die Schritte, um Familienhelfer:in zu werden:

  1. Ausbildung oder Studium: In der Regel wird ein Abschluss in Sozialpädagogik, Sozialarbeit oder einem ähnlichen Bereich benötigt. Ein Bachelorabschluss in diesen Fächern ist oft Voraussetzung.
  2. Anerkennung als Fachkraft: Viele Träger und Jugendämter setzen die staatliche Anerkennung als Sozialpädagogin/ Sozialarbeiterin voraus.
  3. Berufserfahrung: Praxiserfahrung in der Kinder- und Jugendhilfe ist von Vorteil. Diese hilft dabei ein tieferes Verständnis für die Arbeit als Familienhelfer:in zu entwickeln.
  4. Persönliche Kompetenzen: Empathie, Geduld, Kommunikationsfähigkeit und Konfliktlösungskompetenz sind entscheidend. Familienhelfer:innen müssen in der Lage sein, stabile Beziehungen zu Familien aufzubauen und auch in schwierigen Situationen professionell zu handeln.
  5. Bewerbung bei Trägern oder Jugendämtern: Viele Familienhelfer:innen sind bei sozialen Trägern, Jugendämtern oder Einrichtungen der Jugendhilfe angestellt. Eine Bewerbung bei uns als ein solcher Träger ist der nächste Schritt.
  6. Fortbildung und Supervision: Auch nach dem Einstieg als Familienhelfer:in sind regelmäßige Fortbildungen und Supervisionen wichtig, um sich weiterzuentwickeln und auf dem neuesten Stand zu bleiben.

Diese Schritte führen zu einer verantwortungsvollen und erfüllenden Tätigkeit als Familienhelfer:in, bei der Sie Familien nachhaltig unterstützen können.

6. Was ist der Unterschied zwischen einer Erziehungsbeistandschaft und einer Familienhilfe?

Bei der Erziehungsbeistandschaft steht der junge Mensch im Mittelpunkt. Der Erziehungsbeistand arbeitet gezielt mit dem jungen Menschen, um dessen persönliche und soziale Fähigkeiten zu stärken. Die Eltern sind in die Zusammenarbeit eingebunden, jedoch liegt der Hauptfokus auf der individuellen Förderung und der Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen hin zu mehr Selbstständigkeit.

Im Gegensatz dazu wird bei der Familienhilfe die gesamte Familie als System unterstützt. Hier geht es darum, die familiären Strukturen zu stabilisieren und gemeinsam Lösungen für Alltagsprobleme oder Erziehungsfragen zu finden. Die Fachkraft arbeitet mit allen Familienmitgliedern und hilft bei der Bewältigung von Konflikten, der Haushaltsorganisation und der Stärkung der Erziehungskompetenzen der Eltern.