Freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe

Die Sozialpädagogische Familienhilfe (§31 SGB VIII)

Individuelle Unterstützung für Familien in besonderen Lebenslagen

Die Sozialpädagogische Familienhilfe (§31 SGB VIII)

Die Sozialpädagogische Familienhilfe bietet wertvolle Unterstützung für Familien, die in ihrem Alltag mit besonderen Herausforderungen konfrontiert sind. Ziel ist es, Familien zu stärken, sie in belastenden Situationen zu entlasten und gemeinsam nachhaltige Perspektiven zu entwickeln.

Im Rahmen der Sozialpädagogischen Familienhilfe begleiten wir Familien bei einer Vielzahl von Anliegen. Ob familiäre Konflikte, Schwierigkeiten in der Erziehung, finanzielle Belastungen oder der Wunsch nach einer besseren Alltagsstruktur – unsere Fachkräfte bieten lösungsorientierte, individuell abgestimmte Unterstützung und helfen den Familien, ihre Herausforderungen zu bewältigen.

Das Ziel der Sozialpädagogischen Familienhilfe ist es, die Ressourcen und Stärken der Familie zu fördern und zu aktivieren. Durch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit möchten wir die Eltern dazu befähigen, ihre Erziehungsverantwortung gestärkt wahrzunehmen und den Alltag für alle Familienmitglieder stabiler und positiver zu gestalten.

Sozialpädagogische Erziehungsbeistandschaft

FAQ – Sozialpädagogische Familienhilfe (§31 SGB VIII)

1. Wann ist eine Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) sinnvoll?

Eine Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ist sinnvoll, wenn Familien in ihrem Alltag auf Herausforderungen stoßen, die sie allein nur schwer bewältigen können. Dies können beispielsweise sein:

  • Erziehungsfragen und Konflikte: Wenn es in der Erziehung der Kinder oder im familiären Zusammenleben immer wieder zu Konflikten kommt.
  • Überforderung im Alltag: Wenn Eltern Schwierigkeiten haben, den Familienalltag zu organisieren oder mit Belastungen wie Stress, Krankheit oder finanziellen Problemen umzugehen.
  • Krisensituationen: In Zeiten besonderer Belastungen, wie Trennung, Scheidung, Trauer oder anderen kritischen Lebensereignissen.
  • Schulische oder soziale Schwierigkeiten der Kinder: Wenn Kinder Unterstützung benötigen, um schulische Herausforderungen zu bewältigen oder soziale Kompetenzen zu stärken.
  • Wunsch nach Veränderung: Wenn Familien gezielt daran arbeiten möchten, ihre Lebenssituation zu verbessern und neue Perspektiven zu entwickeln.

Die SPFH bietet individuelle Unterstützung und begleitet Familien dabei, Lösungen zu finden, ihre Stärken zu aktivieren und ein stabileres, harmonischeres Familienleben zu erreichen. Sie richtet sich an Familien, die bereit sind, aktiv an ihren Herausforderungen zu arbeiten und Hilfe anzunehmen.

2. Wie hilft eine Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) konkret?

Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) unterstützt Familien durch praktische, alltagsnahe und lösungsorientierte Maßnahmen. Dabei wird jede Hilfe individuell an die Bedürfnisse der Familie angepasst. Konkret kann die SPFH so helfen:

  • Unterstützung im Alltag: Die Fachkraft hilft bei der Organisation des Familienalltags, z. B. durch Tipps zur Haushaltsführung, Zeitmanagement oder Strukturierung von Aufgaben.
  • Erziehungsberatung: Eltern erhalten Unterstützung bei Erziehungsfragen, Konfliktlösungen und im Umgang mit Herausforderungen, wie z. B. Schulproblemen oder Verhaltensauffälligkeiten der Kinder.
  • Förderung der Eltern-Kind-Beziehung: Die SPFH hilft dabei, das gegenseitige Verständnis zwischen Eltern und Kindern zu stärken und eine positive Kommunikation zu fördern.
  • Begleitung in Krisensituationen: Bei Trennung, finanziellen Sorgen oder anderen Belastungen unterstützt die SPFH dabei, Lösungen zu finden und Stabilität zu schaffen.
  • Stärkung der Selbsthilfekräfte: Ziel ist es, die Ressourcen der Familie zu aktivieren, sodass sie zukünftige Herausforderungen eigenständig bewältigen kann.
  • Vermittlung und Vernetzung: Die Fachkraft hilft dabei, Kontakt zu weiteren Unterstützungsangeboten herzustellen, wie z. B. Beratungsstellen, Schulen oder therapeutischen Einrichtungen.

Durch regelmäßige Gespräche, Hausbesuche und praktische Hilfestellungen begleitet die SPFH Familien langfristig und nachhaltig, um positive Veränderungen herbeizuführen und ein stabiles Umfeld für alle Familienmitglieder zu schaffen.

3. Wie kann man eine Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) bekommen?

Eine Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) wird in der Regel über das Jugendamt beantragt, da sie eine Leistung der Kinder- und Jugendhilfe nach §31 SGB VIII ist. Der Ablauf sieht meist wie folgt aus:

  1. Kontaktaufnahme mit dem Jugendamt: Eltern oder Erziehungsberechtigte können sich direkt an das Jugendamt ihrer Stadt oder Gemeinde wenden. Oft kann auch eine Schule, Kita oder Beratungsstelle auf die Möglichkeit einer SPFH hinweisen.
  2. Klärung der Situation: In einem ersten Gespräch mit einer Fachkraft des Jugendamtes wird die familiäre Situation besprochen. Dabei wird geprüft, ob eine SPFH die passende Unterstützung darstellt.
  3. Hilfebedarfsermittlung: Im Rahmen der sogenannten Hilfeplanung wird gemeinsam mit der Familie der Unterstützungsbedarf festgestellt. Das Ziel ist, individuelle Hilfeziele zu entwickeln, die auf die Bedürfnisse der Familie zugeschnitten sind.
  4. Bewilligung der SPFH: Wenn das Jugendamt den Hilfebedarf anerkennt, wird eine SPFH bewilligt. Eine Fachkraft wird daraufhin der Familie zugewiesen.
  5. Beginn der Unterstützung: Die Fachkraft nimmt Kontakt zur Familie auf und startet mit der Unterstützung – flexibel und orientiert an den vereinbarten Zielen.

Wichtig: Die Kosten für die SPFH werden in der Regel vom Jugendamt übernommen. Familien müssen lediglich bereit sein, aktiv mitzuarbeiten und die Unterstützung anzunehmen. Sollten Sie unsicher sein, ob eine SPFH für Sie infrage kommt, können Sie sich auch unverbindlich an das Jugendamt oder eine Beratungsstelle wenden.

4. Wie lange dauert eine Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)?

Die Dauer einer Sozialpädagogischen Familienhilfe (SPFH) richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen und der Situation der Familie. Es gibt keine festgelegte Zeitspanne, da die Hilfe flexibel gestaltet wird. Typischerweise lässt sich die Dauer wie folgt beschreiben:

  • Kurzfristige Unterstützung: In manchen Fällen kann die SPFH bereits nach einigen Monaten erfolgreich beendet werden, z. B. wenn es um die Bewältigung einer akuten Krise oder klar definierter Probleme geht.
  • Mittelfristige Begleitung: Häufig erstreckt sich die SPFH über einen Zeitraum von 6 bis 12 Monaten, um nachhaltige Veränderungen im Familienalltag zu ermöglichen und Ziele zu erreichen.
  • Langfristige Unterstützung: Wenn komplexere Herausforderungen bestehen, wie langanhaltende Konflikte oder schwierige Lebensumstände, kann die Hilfe auch über mehrere Jahre andauern.

Die genaue Dauer wird im Rahmen der Hilfeplanung gemeinsam mit der Familie und dem Jugendamt festgelegt und regelmäßig überprüft. Dabei wird geprüft, ob die Ziele der Unterstützung erreicht sind oder ob eine Verlängerung erforderlich ist.

Ziel der SPFH ist es, die Familie so zu stärken, dass sie zukünftig selbstständig mit Herausforderungen umgehen kann. Die Unterstützung endet, sobald dies erreicht ist und keine weitere Hilfe mehr benötigt wird.

5. Wie kann ich Familienhelfer:in werden?

Um Familienhelfer:in zu werden, sind bestimmte fachliche Qualifikationen und persönliche Fähigkeiten notwendig, da die Arbeit anspruchsvoll und verantwortungsvoll ist. Hier sind die Schritte, um Familienhelfer:in zu werden:

  1. Ausbildung oder Studium: In der Regel wird ein Abschluss in Sozialpädagogik, Sozialarbeit oder einem ähnlichen Bereich benötigt. Ein Bachelorabschluss in diesen Fächern ist oft Voraussetzung.
  2. Anerkennung als Fachkraft: Viele Träger und Jugendämter setzen die staatliche Anerkennung als Sozialpädagogin/ Sozialarbeiterin voraus.
  3. Berufserfahrung: Praxiserfahrung in der Kinder- und Jugendhilfe ist von Vorteil. Diese hilft dabei ein tieferes Verständnis für die Arbeit als Familienhelfer:in zu entwickeln.
  4. Persönliche Kompetenzen: Empathie, Geduld, Kommunikationsfähigkeit und Konfliktlösungskompetenz sind entscheidend. Familienhelfer:innen müssen in der Lage sein, stabile Beziehungen zu Familien aufzubauen und auch in schwierigen Situationen professionell zu handeln.
  5. Bewerbung bei Trägern oder Jugendämtern: Viele Familienhelfer:innen sind bei sozialen Trägern, Jugendämtern oder Einrichtungen der Jugendhilfe angestellt. Eine Bewerbung bei uns als ein solcher Träger ist der nächste Schritt.
  6. Fortbildung und Supervision: Auch nach dem Einstieg als Familienhelfer:in sind regelmäßige Fortbildungen und Supervisionen wichtig, um sich weiterzuentwickeln und auf dem neuesten Stand zu bleiben.

Diese Schritte führen zu einer verantwortungsvollen und erfüllenden Tätigkeit als Familienhelfer:in, bei der Sie Familien nachhaltig unterstützen können.

6. Was ist der Unterschied zwischen einer Erziehungsbeistandschaft und einer Familienhilfe?

Bei der Erziehungsbeistandschaft steht der junge Mensch im Mittelpunkt. Der Erziehungsbeistand arbeitet gezielt mit dem jungen Menschen, um dessen persönliche und soziale Fähigkeiten zu stärken. Die Eltern sind in die Zusammenarbeit eingebunden, jedoch liegt der Hauptfokus auf der individuellen Förderung und der Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen hin zu mehr Selbstständigkeit.

Im Gegensatz dazu wird bei der Familienhilfe die gesamte Familie als System unterstützt. Hier geht es darum, die familiären Strukturen zu stabilisieren und gemeinsam Lösungen für Alltagsprobleme oder Erziehungsfragen zu finden. Die Fachkraft arbeitet mit allen Familienmitgliedern und hilft bei der Bewältigung von Konflikten, der Haushaltsorganisation und der Stärkung der Erziehungskompetenzen der Eltern.