Ambulante
Eingliederungshilfe
Individuelle Unterstützung für Kinder und Jugendliche mit einer (drohenden) Teilhabebeeinträchtigung.

Ambulante Eingliederungshilfe
Individuelle
Unterstützung
Die ambulante Eingliederungshilfe hilft Kindern und Jugendlichen, die aufgrund einer seelischen Behinderung oder einer drohenden Behinderung besondere Unterstützung brauchen. Ziel ist es, dass sie am gesellschaftlichen Leben teilhaben können, ihre Entwicklung gefördert wird und sie gut in die Schule, Familie und Gesellschaft integriert werden.
Wir begleiten Kinder und Jugendliche sowie deren Familien in schwierigen Lebenssituationen. Wir helfen bei der Förderung sozialer Fähigkeiten, der Bewältigung von schulischen und sozialen Herausforderungen und der Stabilisierung der seelischen Gesundheit. Dabei stärken wir persönliche Ressourcen und schaffen ein unterstützendes Umfeld.
Unsere Arbeit ist wertschätzend und orientiert sich an den Stärken der jungen Menschen und ihrer Familien. Gemeinsam entwickeln wir Lösungen, die die Selbstständigkeit und das Wohlbefinden fördern. Ziel ist es, den jungen Menschen zu helfen, ihr Potenzial zu entfalten.
Ambulante Eingliederungshilfe
FAQ
Die ambulante Eingliederungshilfe ist hilfreich, wenn Kinder und Jugendliche aufgrund (drohender) seelischer Beeinträchtigungen Unterstützung brauchen, um ihren Alltag zu meistern.
Die ambulante Eingliederungshilfe richtet sich an Kinder, Jugendliche und deren Familien, die bereit sind, aktiv an der Stabilisierung und Verbesserung ihrer Lebenssituation zu arbeiten. Im Mittelpunkt steht die Förderung der individuellen Ressourcen, um eine langfristige und positive Entwicklung zu ermöglichen. Sie bietet passgenaue und lösungsorientierte Hilfen, die sich an den jeweiligen Bedürfnissen der Betroffenen orientieren.
Sie ist dann sinnvoll, wenn:
- Entwicklungs- und Verhaltensauffälligkeiten: Kinder oder Jugendliche haben Schwierigkeiten, sich altersgerecht zu entwickeln oder soziale und emotionale Herausforderungen zu bewältigen.
- Probleme in Schule und sozialen Kontexten: Es gibt Konflikte mit Lehrkräften, Mitschülern oder im Freundeskreis, oder schulische Anforderungen können nicht erfüllt werden.
- Überforderung von Kind oder Familie: Der Alltag ist von Stress, psychischen Belastungen oder mangelnder Struktur geprägt.
- Wunsch nach Unterstützung und Veränderung: Die Familie möchte aktiv an der Verbesserung der Situation arbeiten.
Die ambulante Eingliederungshilfe unterstützt Kinder und Jugendliche, die durch (drohende) seelische Behinderungen in ihrer Teilnahme am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt sind. Die Unterstützung wird an die individuellen Bedürfnisse des Kindes oder Jugendlichen und der Familie angepasst und fördert die Entwicklung und Teilhabechancen. Wir bieten konkrete Hilfe in folgenden Bereichen:
- Förderung sozialer Kompetenzen: Hilfe bei der Entwicklung sozialer Fähigkeiten, z. B. bei Freundschaften oder in der Schule.
- Unterstützung im schulischen Bereich: Strategien zur Bewältigung von schulischen Herausforderungen wie Konzentrationsproblemen oder Konflikten.
- Individuelle Begleitung: Hilfe bei der Stärkung des Selbstbewusstseins und der Förderung von Selbstständigkeit.
- Bewältigung von Alltagsschwierigkeiten: Unterstützung bei der besseren Strukturierung des Alltags und dem Umgang mit Herausforderungen.
- Vernetzung und Vermittlung: Zusammenarbeit mit Schulen, Therapeuten oder Ärzten, um eine ganzheitliche Förderung sicherzustellen.
- Stärkung der seelischen Gesundheit: Förderung der emotionalen Ressourcen und des Wohlbefindens.
Die ambulante Eingliederungshilfe bietet dabei nicht nur praktische Unterstützung, sondern auch Orientierung und Halt in schwierigen Lebenssituationen. Durch regelmäßige Begleitung wird ein stabiles Umfeld geschaffen, das langfristig die Integration in Schule, Familie und Gesellschaft erleichtert.
Um ambulante Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII zu bekommen, sind folgende Schritte nötig:
- Erkennen des Unterstützungsbedarfs: Eltern, Lehrer oder Ärzte erkennen, dass das Kind oder der Jugendliche aufgrund einer seelischen Behinderung Schwierigkeiten hat.
- Kontakt zum Jugendamt: Eltern wenden sich an das Jugendamt und stellen einen Antrag auf Eingliederungshilfe.
- Fachliche Stellungnahme einholen: Eine ärztliche oder therapeutische Stellungnahme wird benötigt, die bestätigt, dass eine seelische Behinderung vorliegt.
- Prüfung durch das Jugendamt: Das Jugendamt prüft den Antrag und klärt, ob die Voraussetzungen für die Eingliederungshilfe erfüllt sind.
- Erstellung eines Hilfeplans: Wenn der Antrag bewilligt wird, erstellen das Jugendamt und die Familie einen Hilfeplan, der die Ziele und Maßnahmen festlegt.
- Durchführung der Maßnahmen: Nach der Bewilligung beginnt die Hilfe durch Fachkräfte.
- Kostenübernahme: Die Kosten werden in der Regel vom Jugendamt übernommen.
Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Jugendamt und eine sorgfältige Vorbereitung des Antrags (z. B. durch ärztliche Gutachten) sind entscheidend, um die notwendigen Hilfen schnell und passgenau zu erhalten.
Die Dauer der Hilfe hängt von den Bedürfnissen des Kindes oder Jugendlichen ab. Die Unterstützung dauert so lange, wie sie notwendig ist, um die vereinbarten Ziele zu erreichen. Es gibt keine feste Dauer – sie wird regelmäßig überprüft und angepasst.
- Bedarf und Entwicklungsfortschritt: Die Eingliederungshilfe dauert so lange, wie der Bedarf besteht und Fortschritte erzielt werden können. Regelmäßige Überprüfungen durch das Jugendamt stellen sicher, dass die Maßnahmen weiterhin notwendig und zielführend sind.
- Ziele des Hilfeplans: Zu Beginn der Maßnahme wird im Hilfeplan festgelegt, welche Ziele erreicht werden sollen (z. B. Verbesserung sozialer Kompetenzen, Stabilisierung der schulischen Leistungen). Die Hilfe dauert an, bis diese Ziele erreicht oder angepasst werden.
- Regelmäßige Überprüfung: Im Rahmen der Hilfeplanung finden in der Regel halbjährliche oder jährliche Überprüfungen statt. Dabei wird gemeinsam mit der Familie und den Fachkräften entschieden, ob die Unterstützung fortgesetzt, verändert oder beendet werden soll.
- Alter des Kindes oder Jugendlichen: Da die Eingliederungshilfe auf die Förderung von Kindern und Jugendlichen ausgerichtet ist, endet sie spätestens mit dem 21. Lebensjahr. In Ausnahmefällen kann eine Fortführung über das Jugendalter hinaus durch andere Leistungen der Eingliederungshilfe im Sozialgesetzbuch (z. B. SGB IX oder SGB XII) geprüft werden.
- Kündigung der Maßnahme: Eltern oder Sorgeberechtigte können die Maßnahme auch beenden, wenn sie der Ansicht sind, dass keine Unterstützung mehr nötig ist. Auch das Jugendamt kann die Maßnahme nach einer Überprüfung einstellen, wenn der Bedarf nicht mehr besteht.
Die genaue Dauer hängt also stark von der individuellen Situation ab. In manchen Fällen kann die Hilfe nur wenige Monate erforderlich sein, während sie in anderen Fällen über mehrere Jahre andauert, um langfristige Entwicklungsziele zu erreichen. Wichtig ist, dass die Hilfe flexibel und bedarfsorientiert bleibt.
Um als Fachkraft in der ambulanten Eingliederungshilfe zu arbeiten, braucht man eine Qualifikation in einem sozialen Bereich, z. B. Sozialpädagogik oder Sozialarbeit. Berufserfahrung in der Kinder- und Jugendhilfe ist hilfreich, ebenso wie persönliche Eigenschaften wie Empathie, Geduld und Kommunikationsfähigkeit.
- Ausbildung oder Studium: Ein Abschluss in Sozialpädagogik oder Sozialarbeit ist erforderlich.
- Anerkennung als Fachkraft: Wir als Träger und Jugendämter setzen die staatliche Anerkennung als Sozialpädagog:in/ Sozialarbeiter:in voraus.
Berufserfahrung: Praxiserfahrung in der Kinder- und Jugendhilfe ist von Vorteil. Diese hilft dabei ein tieferes Verständnis für die Arbeit mit der Zielgruppe zu entwickeln. - Persönliche Kompetenzen: Empathie, Geduld, Kommunikationsfähigkeit und Konfliktlösungskompetenz sind entscheidend. Fachkräfte der ambulanten Eingliederungshilfe müssen in der Lage sein, stabile Beziehungen zum jungen Menschen und dessen Familie aufzubauen und auch in schwierigen Situationen professionell zu handeln.
- Bewerbung bei uns als Trägern oder Jugendämtern: Viele Fachkräfte der ambulanten Eingliederungshilfe sind bei sozialen Trägern wir uns, die Team Soziale Hilfen, Jugendämtern oder Einrichtungen der Jugendhilfe angestellt. Eine Bewerbung bei uns als ein solcher Träger ist der nächste Schritt.
- Fortbildung und Supervision: Auch nach dem Einstieg als Fachkraft der ambulanten Eingliederungshilfe sind regelmäßige Fortbildungen und Supervisionen wichtig, um sich weiterzuentwickeln und auf dem neuesten Stand zu bleiben.
Diese Schritte führen zu einer verantwortungsvollen und erfüllenden Tätigkeit als Fachkraft der ambulanten Eingliederungshilfe bei der Sie junge Menschen mit einer (drohenden) seelischen Teilhabebeeinträchtigung nachhaltig unterstützen können.
Die ambulante Eingliederungshilfe richtet sich an Kinder und Jugendliche mit seelischen Beeinträchtigungen. Sie fördert die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und unterstützt die soziale und emotionale Entwicklung.
Die Erziehungsbeistandschaft hilft Kindern und Jugendlichen, die soziale Probleme haben, aber keine seelische Behinderung im Sinne des Gesetzes aufweisen. Hier liegt der Fokus auf der Unterstützung bei der sozialen Entwicklung und der Förderung von Konfliktlösungsfähigkeiten.