Dann ist der nächste Schritt die Antragstellung. Hier führt der Weg entweder über das zuständige Sozial- bzw. Jugendamt oder über andere Kostenträger.
Die Zuständigkeiten sind abhängig vom Alter der zu betreuenden Person sowie vom jeweiligen Bedarf und Umfang der Betreuung.
Auf Wunsch begleiten wir Sie auf Ihrem Weg zur Assistenzleistung und bei der Antragstellung.
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