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Integrationshilfe – FAQ

Unsere Antworten auf Ihre Fragen.

Hier finden Sie verschiedene Fragen und Antworten rund um das Thema Integrationshilfe. Für mehr Informationen stehen wir Ihnen in einem unverbindlichen Beratungsgespräch zur Seite. Wir helfen Ihnen gerne!

Unsere Unterstützung und Begleitung richtet sich vor allem nach Ihnen. Je nach Ihrem Bedarf, stimmen wir die Betreuung auf die individuellen Bedürfnisse von Ihnen, Ihren Kindern oder Angehörigen ab. Auch die Vorgaben des zuständigen Amtes, der Institutionen, Einrichtungen oder Assistenzleistungen werden dabei berücksichtigt. 

Je nach Bewilligung des Amtes setzen wir für die Integrationshilfe erfahrene Fachfremde, aber auch Fachkräfte wie Erzieher, Therapeuten, Heil- und Sozialpädagogen ein.

Integrationshilfe für Kinder und Jugendliche

Eltern, Angehörige bzw. betroffene Personen haben laut Sozialgesetzbuch das Recht, eine Hilfe in Anspruch zu nehmen (§§112, 113 SGB IX sowie §35a SGB VIII bei zuständigem Jugend- bzw. Sozialamt). Dabei erfolgt sowohl die Antragstellung als auch die Finanzierung der Eingliederungshilfe über das entsprechende Sozialamt bzw. je nach Art der Beeinträchtigung über das zuständige Jugendamt

Der Umfang und die Leistung der Integrationshilfe wird je nach Beurteilung eines Arztes in der Regel in vollem Umfang sowie unabhängig vom Einkommen vom Sozial- bzw. Jugendamt übernommen.

 

Erwachsene und Seniorinnen bzw. Senioren

Die Assistenzleistungen für Erwachsene und Seniorinnen bzw. Senioren werden je nach Einzelfall von unterschiedlichen Kostenträgern bewilligt und übernommen.

Wir stehen Familienmitgliedern der von uns betreuten Personen gerne beratend oder therapeutisch zur Seite und unterstützen sie während der Antragstellung, Finanzierungs-Abklärung sowie der gesamten Begleitung.

Damit wir wissen, was Sie brauchen und wir uns gegenseitig kennenlernen, vereinbaren wir vor dem Beginn der Betreuung ein persönliches Gespräch. Hier schaffen wir die erste Basis für eine vertrauensvolle und individuelle Begleitung, die wir während des gesamten Prozesses aufrechterhalten möchten. 

Für uns ist es wichtig, dass Sie stets über den aktuellen Stand der Betreuung informiert werden. Deshalb werden wir uns auch nach unserem ersten Gespräch und während der gesamten Begleitung in regelmäßigen Abständen austauschen. 

Auch die jeweilige Einrichtung kann miteinbezogen werden. Nur durch eine enge Zusammenarbeit und einen kontinuierlichen Austausch ist eine Assistenzleistung effektiv möglich.

So steht einer gelungenen Integrationshilfe, verbunden mit einer erfolgreichen Teilhabe an der Gesellschaft nichts mehr im Weg!